Zum Thema Rauchmelderpflicht

Warnungen in den sozialen Netzwerken

Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Wie ein Lauffeuer verbreitet sich in den sozialen Netzwerken derzeit der Warnhinweis, dass falsche Feuerwehrmänner unterwegs seien und vorgäben die Rauchmelder zu kontrollieren. Während diese Informationen aus anderen Landkreises der Polizei tatsächlich vorliegen, sind solche Fälle im Wetteraukreis aktuell noch nicht bekannt geworden.

Bürger werden gebeten sofort die Polizei zu informieren, sollten sie den Verdacht haben, dass vor ihrer Tür ein Betrüger steht. Im Sinne des Gemeinwohls sollte jeder bedenken, dass andere auf diese Masche hereinfallen könnten. Durch eine Kontrolle der Polizei können potentielle Täter hingegen aus ihrer Anonymität geholt und so von möglichen Straftaten abgeschreckt werden.

Grundsätzlich gilt: Lassen sie niemanden in ihr Haus oder ihre Wohnung, der sich nicht ausweisen kann! Gibt es Zweifel am berechtigten Interesse der Person vor ihrer Haustür vereinbaren sie einen Termin für einen späteren Zeitpunkt und informieren sie sich in der Zwischenzeit über den vorgetragenen Sachverhalt und seine Richtigkeit.

Zum Thema Rauchmelder gilt: Die Feuerwehr hat keinen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung der Rauchmelderpflicht!

Betrüger können sie auch am falschen Inhalt ihres Begehrs erkennen: Eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht nicht erst seit diesem Jahr. Bereits seit Juni 2005 gilt sie für Neubauten und Umbauten. Seit dem 31.12.2014 müssen auch länger bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Wer mehr darüber erfahren möchte, findet entsprechende Vorschriften im § 13 der Hessischen Bauordnung (HBO).

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/3228485 (20.01.2016 12:23 Uhr)